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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 40/13   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 40/13 (https://dejure.org/2016,75944)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.02.2016 - L 3 KA 40/13 (https://dejure.org/2016,75944)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - L 3 KA 40/13 (https://dejure.org/2016,75944)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 40/12 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - selbstständige Anfechtbarkeit der Beratung nach §

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 40/13
    Praxisbesonderheiten sind demnach anzuerkennen, wenn ein spezifischer vom Durchschnittswert der Vergleichsgruppe signifikant abweichender Behandlungsbedarf der jeweiligen Patientenklientel und die hierdurch hervorgerufenen Mehrkosten nachgewiesen werden (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 10; SozR 4-2500 § 84 Nr. 2; Urteil vom 5. Juni 2013 - B 6 KA 40/12 R - juris).

    Die Darlegungs- und Feststellungslast für besondere, einen höheren Behandlungsaufwand rechtfertigende atypische Umstände der Praxisbesonderheiten (einschließlich der kompensierenden Einsparungen) trägt dabei der Arzt (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 19; Urteil vom 5. Juni 2013 aaO, mwN).

    Der Arzt ist gehalten, im Prüfungsverfahren solche Umstände geltend zu machen, die sich aus der Atypik seiner Praxis ergeben, aus seiner Sicht auf der Hand liegen und den Prüfgremien nicht ohne Weiteres anhand der Verordnungsdaten und der Honorarabrechnung bekannt sind oder sein müssen (BSG, Urteil vom 5. Juni 2013, aaO).

    Der diesbezügliche Vortrag muss substantiiert sein, dh so genau wie möglich (BSG, Urteil vom 5. Juni 2013, aaO) und plausibel (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 19).

    Die Mitwirkung der Prüfgremien beim Aufgreifen von Praxisbesonderheiten beschränkt sich vielmehr darauf, dass diese zum einen verpflichtet sind, bereits von Amts wegen Ermittlungen hinsichtlich solcher Umstände durchzuführen, die typischerweise innerhalb der Fachgruppe unterschiedlich und daher augenfällig sind (vgl BSG, Urteil vom 5. Juni 2013, aaO, mwN zur bisherigen Rspr).

  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 40/13
    Soweit die RGV 2002 verordnungssteuernde Wirkung hat - insbesondere also im Hinblick auf die in der Anl 1 festgesetzten Richtgrößen - kommt ihr für die vor ihrer Bekanntmachung liegenden Zeiträume allerdings echte Rückwirkung zu, die nach der Rechtsprechung des BSG rechtswidrig wäre (SozR 4-2500 § 106 Nr. 11; zur im Jahr 2002 abweichenden Rechtslage in Bayern: SozR 4-2500 § 84 Nr. 2).

    Nach der st Rspr des BSG (SozR 4-2500 § 106 Nr. 11; SozR 4-2500 § 84 Nr. 2) sind Richtgrößenprüfungen auf der Grundlage gem § 296 Abs. 3 SGB V von den Krankenkassen elektronisch übermittelter Daten über die vom jeweiligen Vertragsarzt veranlassten Verordnungskosten durchzuführen.

    Gelingt dies nicht, haben die Prüfgremien einen angemessenen Sicherheitsabschlag von der Regresssumme vorzunehmen (zu alledem: BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 11).

    Ebenso wie vom BSG zur Geltendmachung fehlerhafter elektronischer Daten entschieden (SozR 4-2500 § 106 Nr. 11 und 19), kann eine Überprüfung dieser Zahl nur erfolgen, wenn der Kläger ihre Fehlerhaftigkeit auf der Grundlage seiner Praxisunterlagen substantiiert darlegt, wozu es regelmäßig erforderlich wäre, die in Betracht kommenden freiwillig Versicherten aufzulisten.

    Ebenso wie bei der Prüfung nach (statistischen) Durchschnittswerten besteht auch bei einer Richtgrößenprüfung ein Beurteilungsspielraum der Prüfgremien, soweit es um die Feststellung und Bewertung von Praxisbesonderheiten geht (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 11; SozR 4-2500 § 84 Nr. 2).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2014 - L 3 KA 90/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 40/13
    Dass sich Patienten, die sich in fachärztlicher Behandlung befinden, zur Ausstellung von Wiederholungsverordnungen zum Hausarzt begeben, ist im Übrigen keine Besonderheit der klägerischen Praxis, sondern weithin verbreitet (vgl Senatsurteile vom 5. März 2014 - L 3 KA 90/12 - und vom 9. Dezember 2015 - L 3 KA 40/14).

    Der anders lautenden Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 6. Juni 2012, aaO), das meint, auch schon für das Jahr 2000 hätten die Beurteilungsmaßstäbe der Prüfgremien offengelegt werden müssen, um eine gleichmäßige Rechtsanwendung zu ermöglichen, folgt der Senat in st Rspr (grundlegend: Urteil vom 5. März 2014 - L 3 KA 90/12 - juris) deshalb nicht.

    Der Senat hat bereits dargelegt (Urteil vom 5. März 2014 - L 3 KA 90/12), dass der Beklagte gem § 7 Abs. 7 der Prüfvereinbarung vom 5. Juni 2008 über seine Sitzung Protokolle anzufertigen hat, die ua die Teilnehmer und die wesentlichen Erklärungen und Feststellungen enthalten müssen.

  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94

    Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bei der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 40/13
    Weil schwierige Behandlungsfälle regelmäßig in jeder Arztpraxis anzutreffen sind - und nach den Erfahrungen des Senats auch in jeder Richtgrößenprüfung geltend gemacht werden -, muss der betroffene Arzt vielmehr den besonderen Zuschnitt seines Patientengutes beschreiben und plausibel machen, aus welchen Gründen seine Praxis signifikant vom insoweit sonst üblichen Arztgruppendurchschnitt abweicht (st Rspr; vgl hierzu ua BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27 und 49, für die Richtgrößenprüfung bestätigt ua durch BSG SozR 4-2500 § 84 Nr. 2; vgl auch die zusammenfassenden Ausführungen von Clemens in: jurisPK-SGB V, 3. Aufl, § 106 Rn 203 mwN).

    Wenn der Gesetzgeber in § 106 Abs. 5a S 1 SGB V mit "Praxisbesonderheiten" im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Richtgrößen einen Rechtsbegriff aufgegriffen hat, dessen Inhalt in st BSG-Rspr (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27; Urteil vom 12. Oktober 1994 - 6 RKa 6/93 - juris) im Wesentlichen geklärt ist, mussten die von Richtgrößenprüfungen betroffenen Vertragsärzte vielmehr damit rechnen, dass die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung erarbeiteten Kriterien für die Darlegung und Anerkennung von Praxisbesonderheiten auch in Richtgrößenverfahren gelten.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2012 - L 7 KA 99/09

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Richtgrößenprüfung - Praxisbesonderheiten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 40/13
    In diesem Zusammenhang weist der Senat darauf hin, dass er auch nicht die vom Kläger angeführte Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg (im Urteil vom 6. Juni 2012 - L 7 KA 99/09 - juris) teilt, wonach die Prüfgremien im Klageverfahren (generell) nicht mehr damit gehört werden könnten, das Vorbringen des geprüften Arztes sei unsubstantiiert gewesen, wenn sie auf der Grundlage des Vortrags im Verwaltungsverfahren bereits in eine Sachprüfung über das Vorliegen bestimmter Praxisbesonderheiten (hier: hinsichtlich des besonderen Verordnungsbedarfs von einem Patienten) eingestiegen seien.

    Der anders lautenden Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 6. Juni 2012, aaO), das meint, auch schon für das Jahr 2000 hätten die Beurteilungsmaßstäbe der Prüfgremien offengelegt werden müssen, um eine gleichmäßige Rechtsanwendung zu ermöglichen, folgt der Senat in st Rspr (grundlegend: Urteil vom 5. März 2014 - L 3 KA 90/12 - juris) deshalb nicht.

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 68/05 B

    Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei der Versorgung mit Arzneimitteln,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 40/13
    Dem erhöhten Anteil älterer Patienten wird bereits dadurch Rechnung getragen, dass er über die gesonderte Berücksichtigung in der Sparte "R" mit erhöhten Richtgrößen auch zu einem entsprechend höheren Richtgrößenvolumen führt (vgl hierzu auch BSG, Beschluss vom 31. Mai 2006 - B 6 KA 68/05 B - juris; Clemens aaO, Rn 202 mwN).

    Soweit innerhalb der Sparte der Rentner noch weitere allgemeine Differenzierungen geltend gemacht werden - zB zwischen jüngeren und hochbetagten Rentnern - ist das BSG dem im Beschluss vom 31. Mai 2006 (aaO; vgl auch Beschluss vom 15. August 2012 - B 6 KA 100/11 B) unter Hinweis darauf entgegengetreten, dass zuverlässige Daten über die Morbidität verschiedener Alterskohorten nicht zur Verfügung stehen und deren Ermittlung für die Prüfgremien mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre, sodass es bei der typisierenden Abgeltung mit einer höheren Richtgröße bleiben muss.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2015 - L 3 KA 40/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 40/13
    Andere PZN bilden individuell für den jeweiligen Patienten zubereitete Arzneimittel ab; diese sog Rezepturen sind aber ebenso wie Fertigarzneimittel Gegenstand der Richtgrößenprüfung (Senatsurteil vom 9. Dezember 2015 - L 3 KA 40/14).

    Dass sich Patienten, die sich in fachärztlicher Behandlung befinden, zur Ausstellung von Wiederholungsverordnungen zum Hausarzt begeben, ist im Übrigen keine Besonderheit der klägerischen Praxis, sondern weithin verbreitet (vgl Senatsurteile vom 5. März 2014 - L 3 KA 90/12 - und vom 9. Dezember 2015 - L 3 KA 40/14).

  • BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 57/07 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beiziehung der erweiterten Arzneimitteldateien durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 40/13
    Die Darlegungs- und Feststellungslast für besondere, einen höheren Behandlungsaufwand rechtfertigende atypische Umstände der Praxisbesonderheiten (einschließlich der kompensierenden Einsparungen) trägt dabei der Arzt (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 19; Urteil vom 5. Juni 2013 aaO, mwN).

    Der diesbezügliche Vortrag muss substantiiert sein, dh so genau wie möglich (BSG, Urteil vom 5. Juni 2013, aaO) und plausibel (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 19).

  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 16/93

    Grenzwerte - Festlegung - Vertragsarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 40/13
    Die gerichtliche Kontrolle ihrer Entscheidungen beschränkt sich deshalb auf die Prüfung, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, die Verwaltung die durch die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs ermittelten Grenzen eingehalten und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (zu alledem zB BSG SozR 2200 § 368n Nr. 38; SozR 3-2500 § 106 Nr. 14; SozR 3-2500 § 106 Nr. 25).
  • BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 38/91

    Krankenversicherung - Wirtschaftlichkeit - Grenzwert - Vertragsarzt -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 40/13
    Die gerichtliche Kontrolle ihrer Entscheidungen beschränkt sich deshalb auf die Prüfung, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, die Verwaltung die durch die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs ermittelten Grenzen eingehalten und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (zu alledem zB BSG SozR 2200 § 368n Nr. 38; SozR 3-2500 § 106 Nr. 14; SozR 3-2500 § 106 Nr. 25).
  • BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 24/83
  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 6/93

    Ärztlicher Behandlungsschein - Wirtschaftlichkeitsprüfung -

  • BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 1/97

    Anerkennung kompensierender Einsparungen bei der vertragsärztlichen

  • BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 46/12 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - Abschluss einer

  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 100/11 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2011 - L 3 KA 105/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsschutzbedürfnis eines Vertragsarztes bei

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 3 KA 93/11
  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 58/94

    Zulässigkeit der Mitwirkung einer bei der Kassenärztlichen Vereinigung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2010 - L 3 KA 99/09
  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 40/95

    Honorarkürzung im Rahmen der kassen- bzw vertragsärztlichen

  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 64/94

    Abrechnung der postoperativen Versorgung von Nachblutungen aus dem Fettgewebe

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2014 - L 3 KA 104/12

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Richtgrößenprüfung - Datenfehler - Verordnungskosten

  • SG Hannover, 01.06.2016 - S 78 KA 214/15
    Der Beklagte verweist im Hinblick auf die Anerkennung von Schmerzpatienten im hausärztlichen Bereich als Praxisbesonderheit an die gesteigerten Mitwirkungsverpflichtungen nach der Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen (Aktenzeichen: L 3 KA 40/13).

    Damit genügt der Kläger zu 7) seinen Mitwirkungspflichten jedoch nicht (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.02.2016 - L 3 KA 40/13).

    Die Anerkennung von nicht insulinpflichtigen Diabetikern muss dann auf der Grundlage der Anlage 3 der RGV 2004 ausscheiden (vgl LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.02.2016 - L 3 KA 40/13).

    Demgegenüber hat das LSG Niedersachsen-Bremen in vergleichbaren Fallkonstellationen einen substantiierten Vortrag zu Praxisbesonderheiten stets verneint (zuletzt: Urteil vom 24.02.2016 - L 3 KA 40/13; Urteil vom 24.02.2016 - L 3 KA 36/15).

    Zunächst bedarf es keiner näheren Darlegung, dass sich die Klientel von Hausärzten zu einem großen Teil aus Schmerzpatienten zusammensetzt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.02.2016 - L 3 KA 40/13).

    Insoweit ist nach der ständigen Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen anerkannt, dass es auf substantiierten Vortrag des geprüften Arztes im Rahmen des mehrstufigen Prüfverfahrens erst dann nicht mehr ankommt, wenn der Ausschuss eine Praxisbesonderheit dem Grunde nach anerkannt hat, also eine eigenständige und von anderen Verfahrensbeteiligten nicht angegriffene Zwischenfeststellung getroffen hat (zuletzt: Urteil vom 24.02.2016 - L 3 KA 40/13).

    Das Fehlen eines solchen Protokolls begründet für sich gesehen keinen relevanten Verfahrensfehler, da der betroffene Arzt auch im gerichtlichen Verfahren noch vortragen könnte, welche Ausführungen er vor dem Beschwerdeausschuss getätigt habe (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.02.2016 - L 3 KA 40/13).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 3 KA 26/14
    Die bloße Vorlage von Listen mit Patienten, Diagnosen und verordneten Arzneimitteln reicht hierzu nicht aus (Senatsurteile vom 4. November 2015 - L 3 KA 17/12 und vom 24. Februar 2016 - L 3 KA 40/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Dezember 2011 - L 11 KA 75/10 - juris; Sächsisches LSG, Urteil vom 30. Mai 2012 - L 1 KA 13/11 - juris; Clemens in: juris PK-SGB V, 3. Aufl, § 106 SGB V Rn 195).

    Auch die Benennung einzelner "extrem multimorbider" bzw kostenintensiver Patienten reicht zur substantiierten Geltendmachung einer entsprechenden Praxisbesonderheit nicht aus, weil schwierige Behandlungsfälle regelmäßig in jeder Arztpraxis anzutreffen sind (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 41; Senatsurteile vom 27. November 2013 - L 3 KA 92/11 - und vom 24. Februar 2016 - L 3 KA 40/13; Clemens aaO Rn 203).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 33/16
    Insoweit reicht für eine ausreichende Substantiierung der geltend gemachten Praxisbesonderheiten die Vorlage von Listen mit Patientennamen, Diagnosen und verordneten Arzneimitteln nicht aus (stRspr des Senats, vgl hierzu Urteil vom 4. November 2015 - L 3 KA 17/12 und vom 24. Februar 2016 - L 3 KA 40/13; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Dezember 2011 - L 11 KA 75/10 - juris; Sächsisches LSG, Urteil vom 30. Mai 2012 - L 1 KA 13/11 - juris).

    Ferner ist der nicht näher substantiierte Vortrag des Klägers, ein Teil der erfassten Pharmazentralnummern (PZN) sei unrichtig, nach der stRspr des Senats rechtlich nicht erheblich, weil es sich dabei um Sonder-PZN - zB für Rezepturen - gehandelt hat (vgl hierzu Urteil des Senats vom 24. Februar 2016 - L 3 KA 40/13).

  • BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 21/16 B

    Kassenarztrecht; Richtgrößenregress; Grundsatzrüge; Berufsfreiheit und

    L 3 KA 40/13 (LSG Niedersachsen-Bremen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 28/16
    Sieht der Arzt hiervon ab und verordnet er ausdrücklich des teurere Originalpräparat, kann er sich von den ihn treffenden Rechtsfolgen bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht unter Hinweis darauf entlasten, verantwortlich sei der Apotheker, der seine Pflicht zur Abgabe eines günstigeren wirkstoffgleichen Arzneimittels nicht beachtet habe (Senatsurteil vom 24. Februar 2016 - L 3 KA 40/13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 3 KA 11/15
    Sieht der Arzt hiervon ab und verordnet er ausdrücklich des teurere Originalpräparat, kann er sich von den ihn treffenden Rechtsfolgen bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht unter Hinweis darauf entlasten, verantwortlich sei der Apotheker, der seine Pflicht zur Abgabe eines günstigeren wirkstoffgleichen Arzneimittels nicht beachtet habe (Senatsurteil vom 24. Februar 2016 - L 3 KA 40/13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2016 - L 3 KA 58/16
    Darin kann für sich genommen ebenfalls keine Besonderheit der Praxis der AStin erkannt werden; dass sich Patienten, die in fachärztlicher Behandlung stehen, zur Ausstellung von Folgeverordnungen zum Hausarzt begeben, entspricht nach den Erfahrungen des Senats vielmehr einer weit verbreiteten Praxis (vgl dazu etwa LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. November 2013 aaO; Urteil vom 24. Februar 2016 - L 3 KA 40/13 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2020 - L 3 KA 44/16
    Insofern reicht für eine ausreichende Substantiierung geltend gemachter Praxisbe-sonderheiten die Vorlage von Listen mit Patientennamen, Diagnosen und verordneten Arznei-mitteln nicht aus (stRspr des Senats, vgl hierzu Urteil vom 4. November 2015 - L 3 KA 17/12 - und vom 24. Februar 2016 - L 3 KA 40/13; ebenso Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Dezember 2011 - L 11 KA 75/10 - juris; Sächsisches LSG, Urteil vom 30. Mai 2012 - L 1 KA 13/11 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 3 KA 90/17
    Insoweit reicht für eine ausreichende Substantiierung der geltend gemachten (und im Berufungsverfahren noch zu prüfenden) Praxisbesonderheiten die Vorlage von Listen mit Patientennamen, Diagnosen und verordneten Arzneimitteln nicht aus (stRspr des Senats, vgl hierzu Urteil vom 4. November 2015 - L 3 KA 17/12 - und vom 24. Februar 2016 - L 3 KA 40/13; ebenso Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Dezember 2011 - L 11 KA 75/10 - juris; Sächsisches LSG, Urteil vom 30. Mai 2012 - L 1 KA 13/11 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2017 - L 3 KA 55/15
    Soweit der Kläger pauschal auf unrichtige PZN hingewiesen hat, hat der Senat bereits entschieden, dass das nicht näher substantiierte Vorbringen, die PZN seien zum Teil unrichtig, rechtlich unbeachtlich ist (vgl hierzu Senatsurteil vom 24. Februar 2016 - L 3 KA 40/13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2018 - L 3 KA 92/14
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